Hinweise zur Entsorgung von Elektroaltgeräten und Leuchtmitteln

Gemäß den Vorgaben der Richtlinie 2012/19/EU (WEEE) und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) informieren wir Sie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektrogeräten und Leuchtmitteln:

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte sowie Leuchtmittel, die zu Abfall geworden sind, dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

2. Bedeutung des Symbols „Durchgestrichene Mülltonne“
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Geräten oder Verpackungen weist darauf hin, dass das Produkt am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall bei einer offiziellen Sammelstelle abgegeben werden muss.

3. Besonderheiten bei Lampen und Leuchtmitteln (z. B. LED-Lampen)
Lichtquellen (z. B. LED-Lampen, Energiesparlampen) enthalten wertvolle Rohstoffe, aber auch umweltrelevante Stoffe. Sie müssen zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen (sofern möglich) und über entsprechende Sammelbehälter im Handel oder bei kommunalen Wertstoffhöfen kostenfrei entsorgt werden.

4. Möglichkeiten der Rückgabe
Sie können Ihre Elektroaltgeräte und gebrauchten Leuchtmittel kostenfrei bei den örtlichen Wertstoffhöfen oder öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde abgeben.

WEEE-Reg.-Nr. DE10507474